§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden von Manuela Heller, im Folgenden als „Auftraggeber“ bezeichnet. Die AGB werden vom Auftraggeber automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
§ 2 Auftragserteilung, Leistung
1. Grundlage der Geschäftbeziehung ist der jeweilige Beratungsvertrag, bzw. der schriftliche Auftrag des Auftraggebers an Manuela Heller, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden.
2. Der Auftraggeber kann Manuela Heller Aufträge in folgenden Formen erteilen: telefonisch, postalisch, per Fax oder per E-Mail.
3. Ebenso werden formlose Aufträge entgegen genommen. Der Auftraggeber erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder Telefax. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Beratungsvertrag als zustande gekommen. Diese Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Liefer- bzw. Leistungstermin.
4. Bei besonderem Bedarf werden externe Berater hinzu gezogen, die durch langjährige Zusammenarbeit bekannt sind. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen Manuela Heller und dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5. Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien zwingend schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen Manuela Heller und dem Auftraggeber.
§ 3 Preise
Die Preise für alle Leistungen verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 4 Zahlung, Fälligkeit
1. Der Anspruch auf Zahlung des Preises entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Alle Leistungen von Manuela Heller, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden. Teilzahlungen und Abschlagszahlungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
2. Sobald die Rechnung dem Auftraggeber zugeht, ist der Preis zur Zahlung fällig.
3. Der Auftraggeber kommt auch ohne eine Mahnung seitens Manuela Heller in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall können Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes gefordert werden.
4. Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus dem selben Vertragsverhältnis beschränkt.
§ 5 Lieferfristen, Termine
Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Manuela Heller eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Klienten
Der Klient stellt Manuela Heller alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung.
§ 7 Verschwiegenheitsklausel
Es besteht eine Verpflichtung seitens Manuela Heller, über alle im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Auftraggeber selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Auftraggeber an Manuela Heller übergebene Unterlagen, Dokumente, o.ä. an den Auftraggeber zurückgesendet.
§ 8 Haftungsbeschränkung
1. Manuela Heller übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z. B. Stromausfälle, Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Auftraggeber verantwortlich.
2. Es wird auch keine Haftung für Schäden an Hard- und Software des Auftraggebers übernommen, die durch die unwissentliche Übersendung von Dokumenten per E-Mail verursacht werden, die von einem Virus infiziert worden sind.
3. Manuela Heller ist verpflichtet, die übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch besteht keine Haftung für den Fall, dass der Erfolg einer von Manuela Heller vorgeschlagenen Maßnahme hinter den Erwartungen des Auftraggebers zurückbleibt.
4. Es erfolgt keine Haftung für Schäden und Folgeschäden, soweit der Auftraggeber selbst oder Dritte die an Manuela Heller überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben.
5. Die Haftung von Manuela Heller beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten.
§ 9 Mängelrüge
1. Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel schriftlich meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.
2. Sollte der Auftraggeber eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein Gegengutachten eines öffentlich bestellten Gutachters untermauert werden.
3. Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss Manuela Heller die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, werden nicht übernommen.
4. Wenn die individuell vereinbarte Liefer- bzw. Leistungsfrist unangemessen lange überschritten worden ist – hier gilt die individuell vereinbarte Liefer- bzw. Leistungsfrist als Richtwert – und Manuela Heller eine vom Klienten schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht einhalten konnte, ist der Auftraggeber zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und wirtschaftlichen Interesse beider Parteien am nächsten kommt.
§ 11 Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Manuela Heller ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist der Sitz der Beratungsfirma in Steinhöring, Lkr. Ebersberg.
2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen Manuela Heller und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Manuela Heller in Steinhöring örtlich zuständige Gericht vereinbart.
3. Das Haager Kaufrechtsübereinkommen wird für sämtliche Verträge hiermit ausgeschlossen.